Page 15 - Schloss Morsbroich in Leverkusen
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IV. KURZFASSUNG DES ZUKUNFTSKONZEPTES SCHLOSS 2.7 Die nicht unmittelbar Ausstellungszwecken dienenden Räume (Spie- 3.7 Das Angebot des »Interessenten 2« will ein um den jetzigen Gartensaal
MORSBROICH gelsaal, kleiner Spiegelsaal, Jagdzimmer, Gartensaal) sind für die Stadt vergrößertes Restaurant betreiben. Es beinhaltet für den Fall des Zu-
zur Nutzungsüberlassung an Dritte, auch zu kommerziellen Zwecken, standekommens die Zusage, einen Betrag in Höhe von ca. 400.000 € in
frei verfügbar. Dazu sind die derzeitigen, teils prohibitiven Nutzungs- die Änderung und Modernisierung der Gastronomie aus Eigenmitteln
1. VORBEMERKUNG regelungen komplett zu revidieren. Ein überzeugendes Vermietungs- zu investieren. Das künftige Restaurant wird durch die Einbeziehung 15
und Eventmanagement fehlt. Dies gilt ebenso für die Außenbereiche. des Gartensaals deutlich vergrößert und mit seinem Entree näher zum
Der Musuemsverein gibt nachfolgend eine Kurzfassung, die den ersten Ein- Der Pächter des Restaurants erfüllt seine vertraglichen Verpflichtungen Haupteingang positioniert. Die Außengastronomie wird vergrößert
stieg in die Ausführungen erleichtern kann. zu Auslegung und Führung des Restaurants nicht annähernd vertrags- und ebenfalls näher an den Haupteingangsbereich verlegt. Dazu müss-
konform. Seine Verpflichtung, mit Veranstaltungen und Außenevents te ein neuer Gartensaal in den jetzigen Räumen des Kunstvereins ent-
zur Steigerung der Nutzung beizutragen, ist Versprechen geblieben, stehen. Der Kunstverein wechselt in das jetzige Depot der südlichen
2. RECHTLICHES BASISGUTACHTEN warum auch immer. Remisen. Die Kunstgegenstände werden von einer ortsnahen Spediti-
(LANGFASSUNG, TEIL II) on und Lagerei dauerhaft übernommen. Die gegenwärtig in den süd-
2.8 Die unbefriedigende Parkplatz-Situation bedarf dringend einer groß- lichen Remisen als Depot genutzten Räume sind durch Auslagerung
Das Basisgutachten stellt die gegenwärtigen tatsächlichen Zustände fest zügigen Verbesserung. des Depots zur künftigen Nutzung durch den Kunstverein freizuziehen.
und klärt die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verhältnisse der Der finanzielle Beitrag der Stadt Leverkusen für die Einrichtung des jet-
Liegenschaft Morsbroich als Basis künftiger Veränderungen. zigen Depots auf die Belange des Kunstvereins (z.B. neue Fenster, neue
3. KÜNFTIGE VERMARKTUNG DER NICHT MUSEAL GE- Beleuchtung) beträgt ca. 61.000 €. Der Etat Liegenschaftsverwaltung
2.1 Die Stadt Leverkusen ist von Drittrechten unbelastet Alleineigentümer NUTZTEN RÄUME UND FREIFLÄCHEN (LANGFASSUNG, TEIL III) würde bei dieser Variante um die Kosten der Umlagerung des Depots in
von Morsbroich und hat daher alle künftigen Möglichkeiten zu Verän- eine Fachspedition einmalig mit netto ca. 16.000 € und künftig jährlich
derungen in der Hand. 3.1 Sämtliche Bereiche und Räume der inneren Schlossanlage werden seit netto rd. 12.000 € Lagermiete belastet.
langem und derzeit unzureichend vermarktet. Es fehlt ein offensives,
2.2 Die wegemäßige Erschließung des Gesamtkomplexes ist hinreichend dem Wettbewerb mit umgebungsnah konkurrierenden Veranstal- Der Museumsverein empfiehlt, die sich in der Ausrichtung der künf-
öffentlich-rechtlich gesichert. Die Stellplatzsituation ist ungenügend. tungsorten gewachsenes Vermarktungskonzept und eine schlagkräf- tigen Schlossgastronomie deutlich voneinander unterscheidenden
Wasserversorgung, Energieversorgung sowie Telekommunikation/In- tige, hochpräsente Organisation zu dessen permanenter Umsetzung. Gastronomiekonzepte sachlich zu diskutieren, zu gewichten und nach
ternet sind ausreichend vorhanden. Die Entsorgung von Regenwasser, Demzufolge werden erzielbare Erträge nicht realisiert. Abwägung eines anzunehmen (Ausschreibungserkenntnisse vorbehal-
Schmutzwasser und Abfall ist unproblematisch. tend).
3.2 Die Nutzung des Erdgeschosses im Schloss, insbesondere des Spiegel-
2.3 Es gibt keinen Bebauungsplan. Planungsrechtlich liegt ein Außenbe- saals ist künftig unter Berücksichtigung der Belange des Museums und 3.8 Die Zuwendungen des Landes aus der früheren Finanzierung der Ge-
reich vor (§ 35 BauBG). Die Flächen unterliegen dem Regiment des Flä- der Reputation des Ensembles grundsätzlich auf eine jederzeitige, ent- bäudesanierung waren mit der Auflage versehen, den Bürgern und
chennutzungsplans und des Landschaftsplans der Stadt Leverkusen. geltliche Vermietung umzustellen. Bürgerinnen der Stadt den Gartensaal zu Nutzung auch unter Selbst-
Deren Festsetzungen sichern die Zweckbindung »Gemeinbedarf mit verpflegung zu überlassen. Da die Zweckbindungsfrist für erhaltene
kulturellen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen«. Jeg- 3.3 Auch die entgeltliche Nutzung der übrigen Bereiche, insbesondere der Landeszuschüsse bereits 2015 ausgelaufen ist, wird die Möglichkeit
liche Ausnutzung baulicher und nutzungsseitiger Reserven innerhalb in den Remisen verfügbaren Räume sowie die Freiflächen innerhalb zur Selbstversorgung in der Schlossanlage künftig nicht mehr gewährt.
des Bereichs Park bedarf zwingend einer Änderung des Flächennut- und außerhalb des Wassergrabens müssen intensiviert werden (z.B. Der Gastronomiepächter erhält gegen Umsatzbeteiligung mit nach
zungsplans und, zumindest teilweise, auch des Landschaftsplans. Events, Musik- und Theaterveranstaltungen, Märkte). Anzahl und Inhalt klar definierten Ausnahmen das alleinige Recht des
ersten Zugriffs auf das gesamte Cateringgeschäft in der Schlossanlage.
2.4 Der gesamte Bereich einschließlich und innerhalb des Wassergrabens 3.4 Das Hochzeitsgeschäft wird zum einen zeitlich ausgeweitet und zum Davon sind nur Nutzungen im Außenbereich ausgeschlossen, wenn
mit sämtlichen Gebäuden und Anlagen steht unter Denkmalschutz anderen wird das gesamte Erdgeschoss, insbesondere der Spiegelsaal, diese zumindest auch Speisen und Getränke anbieten (z.B. Märkte).
und zwar als Baudenkmal wie als Bodendenkmal. Alle Planungen für Hochzeitsfeierlichkeiten mit Catering durch den Pächter der Gastro-
und beabsichtigten Maßnahmen haben dies zu berücksichtigen. Das nomie zur Verfügung gestellt.
Denkmal Morsbroich genießt den Umgebungsschutz in § 9 Abs. 1 b 4. KÜNFTIGE ORGANISATION DES BETRIEBES
DSchG. Der ungeregelte, teils baumhohe Aufwuchs auf den nördlichen 3.5 Das gegenwärtige Pachtverhältnis wird für einen Neuanfang der MORSBROICH (LANGFASSUNG, TEIL IV)
Böschungen des Wassergrabens ist denkmalwidrig und muss beseitigt Schlossgastronomie rechtssicher zum 31.12.2019 beendet. Der Mu-
werden Die ehemals im Norden vorhandene Überquerung des Was- seumsverein hat zwei unverbindliche Angebote engagierter und leis- 4.1 Die Umstellung der gesamten Liegenschaft Morsbroich auf eine Kombi-
sergrabens (historischer Damm) ist rechtswidrig beseitigt worden. Die tungsstarker Pachtinteressenten eingeholt und weitgehend mit dem nation aus dem (weiterhin dominierenden) Museumsbetrieb einerseits
Überquerung ist wieder einzurichten. Vorhalt einer Ausschreibung verhandelt. Eines der beiden Angebote und einer zur Entlastung des Museumsaufwandes stark auszuweiten-
sollte angenommen werden, soweit sich aufgrund einer Ausschrei- den, ertragsorientierten Nutzung andererseits fordert die autonome
2.5 Nach Auskunft der Stadt Leverkusen ist der gesamte Grundbesitz bung nicht andere Aspekte ergeben. Selbstverwaltung und Bewirtschaftung der Gesamtanlage.
Morsbroich erschließungsbeitragsfrei.
3.6 Das Angebot des »Interessenten 1« will in den jetzigen Räumen eine 4.2 Für die künftige rechtliche Verfassung der Liegenschaft des Museums
2.6 Die privatrechtlichen Nutzungsverhältnisse halten sich im Rahmen des verbesserte Gastronomie betreiben. Der finanzielle Beitrag der Stadt bieten sich letztlich keine privatrechtlichen und privatwirtschaftlichen
Vertretbaren und sind für die Stadt als Nutzungsgeber nicht schwer- Leverkusen für die notwendigen Investitionen würde bei ca. 325.000 € Lösungen an.
wiegend nachteilig. Die Dauernutzungs- und Mietverträge sind jeweils liegen, wobei der »Interessent 1« bereit ist, zusätzlich weitere ca.
kurzfristig und rechtssicher kündbar, so dass eventuelle Veränderun- 270.000 € zu investieren. Die Gastronomie wird für die Liegenschaft 4.3 Der Museumsverein hat sich entschieden, aus der Bandbreite denk-
gen bei Fristendisziplin nicht an den bestehenden Nutzungsverhältnis- und das Museum bedarfsgerecht geführt und stellt das Catering für die barer öffentlich-rechtlicher Konzeptionen die Errichtung einer selb-
sen scheitern können. Für das Restaurant liegt eine Aufhebungsverein- Nachfrage in den künftig intensiv genutzten Bereichen Spiegelsaal und ständig handelnden, städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
barung zum 31.12.2019 vor. Gartensaal aufgrund eines Ausschließlichkeitsrechtes bereit. »Schloss Morsbroich« vorzuschlagen. Er will das Liegenschafts- und
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